- anstehen
- anliegen; bevorstehen; (in einer Schlange) warten; unterstehen; angewiesen sein; untertan sein; abhängen
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an|ste|hen ['anʃte:ən], stand an, angestanden <itr.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>:1. in einer Schlange warten, bis man an die Reihe kommt:an der Kasse, nach Eintrittskarten anstehen.Syn.: Schlange stehen, ↑ warten.2. (geh.) angemessen sein; zu einer Person oder Sache in bestimmter Weise passen:Bescheidenheit stünde ihm gut an.3. ☆ nicht anstehen, etwas zu tun (geh.): etwas ohne Weiteres, ohne Bedenken tun; nicht zögern, etwas zu tun:ich stehe nicht an, das zu tun.4. auf Erledigung warten:diese Arbeit steht noch an.* * *
1. stehend in einer Reihe warten, sich anstellen, Schlange stehen2. zögern, Bedenken haben4. 〈geh.〉 passen, zukommen, geziemen● nicht \anstehen, etwas zu tun nicht zögern; die Beantwortung der Briefe steht noch an 〈umg.〉 muss noch erledigt werden; die nächste Gebührenerhöhung steht an ist bald fällig; Zahlungen \anstehen lassen; man muss nach Theaterkarten lange \anstehen; 〈veraltet〉 der Respekt stand ihm wohl an* * *
ạn|ste|hen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>:an der Kasse a.;[stundenlang] bei einer Behörde, nach Eintrittskarten, um Brot a.;<subst.:> stundenlanges Anstehen.2.a) auf Erledigung warten:diese Arbeit steht schon lange an;☆ etw. a. lassen (vor sich herschieben, hinausschieben, nicht erledigen, nicht angehen);b) festgelegt, angesetzt sein:die Wahl eines neuen Präsidenten, die Schließung des Instituts steht in diesem Jahr an;ein Termin steht noch nicht an.3.a) (geh.) sich ziemen; zu jmdm., einer Sache in bestimmter Weise passen:das steht ihm wohl, übel, nicht an;b)☆ nicht a., etw. zu tun (geh.; etw. ohne Weiteres, ohne Bedenken tun: ich stehe nicht an, dies zu entscheiden).4. (Bergbau, Geol.) hervortreten, zutage liegen:hier steht Gneis an;anstehender Schiefer.5. <ist> (österr.) auf jmdn., etw. angewiesen sein:auf ihn, auf sein Geld stehe ich nicht an.* * *
ạn|ste|hen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>: 1. mit anderen zusammen bis zum Abgefertigtwerden wartend stehen: Nadler, der an der Abendkasse anstand (Wellershoff, Körper 262); dass man genug Zeit und Geduld hatte, um von sechs Uhr morgens bis zur Mittagsstunde anzustehen (K. Mann, Wendepunkt 51); [stundenlang] bei einer Behörde, nach Eintrittskarten, um Brot a.; <subst.:> warteten auf den Tag, an dem es ... wieder, ohne stundenlanges Anstehen, ausreichend Essen zu kaufen gab (Kühn, Zeit 286). 2. a) auf Erledigung warten: diese Arbeit steht schon lange an; Der hat eine kleine Druckerei, ... lebt von Lohndruckerei, was eben so ansteht, Hochzeitskarten, Todesanzeigen (v. d. Grün, Glatteis 250); anstehende Probleme; *etw. a. lassen (etw., was dringend geändert o. Ä. werden müsste, vor sich herschieben, hinausschieben; mit etw. warten); b) festgelegt, angesetzt sein: die Wahl eines neuen Präsidenten steht in diesem Jahr an; ein Termin steht noch nicht, steht auf Montag an; Im Westen stehen vier Institute der Max-Planck-Gesellschaft zur Schließung an (Woche 14. 2. 97, 50). 3. a) (geh.) sich ziemen; zu jmdm., einer Sache in bestimmter Weise passen: das steht ihm wohl, übel, nicht an; ein derartiger Name hätte ihm so wenig angestanden wie einer Fischverkäuferin ... der Familienname Habsburg (Bergengruen, Rittmeisterin 173); b) *nicht a., etw. zu tun (geh.; etw. ohne weiteres, ohne Bedenken tun: Ich stehe nicht an zu sagen, dass ich ... entschlossen war, mich in das Abenteuer zu werfen (Th. Mann, Krull 284); ∙ c) ↑gefallen (1): Stehen Sie ihr an - wohl und gut, so mag sie zusehen, wie sie glücklich mit Ihnen wird (Schiller, Kabale I, 2). 4. (Geol., Bergbau) hervortreten, zutage liegen: hier steht Gneis an; anstehender Schiefer; Heute steht das Grundwasser in einer Tiefe von etwa vier Metern an (Archäologie 2, 1997, 48); Diese Urnen sind aus dem jeweilig anstehenden Stein gefertigt, in Volterra daher aus Alabaster (Bild. Kunst I, 99). 5. (österr.) auf jmdn., etw. angewiesen sein <ist>: auf ihn, auf sein Geld stehe ich nicht an. ∙ 6. ↑schwanken (3), zögern: dass der Junker Wenzel a. müsse, sie (= die Pferde) für die dem Kohlhaas gehörigen anzuerkennen (Kleist, Kohlhaas 66).
Universal-Lexikon. 2012.